Hegegemeinschaft 5 Kirchzell (642)                                              Dreiländereck Bayerischer Odenwald

 

Hegegemeinschaftsleitung:

Peter Hennig                                                                                                      Alte Reuenthaler Straße 7                                                                              63937 Weilbach                                                                                            Telefon: 09373 / 8101                                                                                         Mobil : 0176 / 278 62 222                                                                                  Mail puh_hennig@t-online

Anette Breunig                                                                                  Frühlingstraße 21                                                                                           63931 Kirchzell                                                                              Revierverantwortliche im GJR Ottorfszell

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Revierverantwortliche der Hegegemeinschaft Kirchzell übernehmen Vorreiterfunktion in der Causa Nachsuchevereinbarung

Hintergrund: Jedem Jäger sind § 22a des Bundesjagdgesetzes und Art. 37 des Bayerischen Jagdgesetzes bekannt. Zur Erinnerung sei hier nochmal der § 22a BJG zitiert:

Bundesjagdgesetz § 22a Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes (1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. (2) Krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild, das in einem fremden Jagdbezirk wechselt, darf nur verfolgt werden (Wildfolge), wenn mit dem Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdbezirkes eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge abgeschlossen worden ist. Die Länder erlassen nähere Bestimmungen, insbesondere über die Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke, Vereinbarungen über die Wildfolge zu treffen; sie können darüber hinaus die Vorschriften über die Wildfolge ergänzen oder erweitern.

Um sowohl Satz 1 als auch 2 gerecht zu werden ist es gesetzlich verpflichtend und aus tierschutzrechtlichen Gründen mehr als sinnvoll, schriftliche Vereinbarungen über die Wildfolge in Nachbarreviere zu erstellen. Mündliche Abmachungen unter den Nachbarn sind mehr als nichts, bei rechtlichen Streitigkeiten juristisch auch nichts wert.

Aus diesem Grund wurde in der Hegegemeinschaft 642 (MIL V), Kirchzell, eine schriftliche Nachsuche- bzw. Wildfolgevereinbarung in Angriff genommen. Langjährigen Bitten des äußerst erfahrenen und als bestätigter Nachsucheführer für die Landesjagdverbände Baden-Württemberg und Hessen tätigen Bodo Ballmann wurde damit endlich Rechnung getragen.

16 Reviere schon unterschrieben

Bei einer Sitzung in kleiner Runde im Januar 2019 übernahm Peter Hennig, Revierpächter des Eigenjagdreviers 1 Kirchzell, die Aufgabe einen Entwurf einer solchen Vereinbarung zu erstellen und anschließend den 21 Revierbevollmächtigten der Hegegemeinschaft zur Begutachtung und Stellungnahme vorzulegen. Nach wenigen aber sinnvollen Korrekturvorschlägen liegt nun eine Wildfolgevereinbarung vor, die bis jetzt von 16 Revierverantwortlichen unterschrieben worden ist. (Anmerkung Redaktion: Aktuell beteiligen sich laut Hegegemeinschaftsleiter Peter Hennig Kirchzell am 27. Mai 18 Reviere) Die restlichen zwei Reviere haben natürlich jederzeit noch die Möglichkeit, dem o.g. Paragraphen bzw. Artikel gerecht zu werden und sich der überzeugten Mehrheit anzuschließen.

5 Nachsucheführer arbeiten mit

Bis jetzt wurden auch fünf Nachsucheführer gefunden, die sich bereit erklärten und mit Unterschrift dokumentierten, dass sie mit ihren geprüften Hunden für Nachsuchen im Revier und notfalls über Reviergrenzen hinweg zur Verfügung stehen. Wer weiß, wieviel Zeit und Arbeit investiert werden muss um einen Hund durch entsprechende Prüfungen zu bringen, um anschließend für andere Jäger die angebleite Sau und den wehrhaften Geweihten aufzuspüren und notfalls von seinen Leiden zu erlösen, der wird sicher dankbar sein, dass die Nachsuche in das Nachbarrevier auch dann gewährleistet ist, wenn der Nachbar nicht erreichbar ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Reviernachbar ebenfalls die Wildfolgevereinbarung unterzeichnet hat. Ansonsten endet die Nachsuche an der Reviergrenze und wertvolles Wildbret geht verloren, bzw. das verletzte Wild erlebt noch schmerzhafte Stunden oder Tage. Dies kann aber nicht im Sinn von waidgerechten Jägern sein.

Zusammenarbeit mit allen Hegegemeinschaften möglich

Hegegemeinschaftsleiter Peter Hennig bietet den anderen 7 Hegegemeinschaften im Gesamtlandkreis Miltenberg an, die Nachsuchevereinbarung zu übernehmen, um sie anschließend auf die jeweiligen Gegebenheiten abzuändern.

Ausweis geplant

Die Nachsucheführer erhalten einen kleinen Ausweis mit den teilnehmenden Revieren in der jeweiligen Hegegemeinschaft. Damit sind sie und eine bewaffnete Begleitperson jederzeit auf einer rechtlich gesicherten Position. Ein deutlich geäußerter Wunsch seitens der Hundeführer ist, dass solche Regelungen doch bitte überall getroffen würden. Das würde so manche Nachsuche vereinfachen und auch zeitlich verkürzen. Weiterführende Informationen erteilt sehr gerne Peter Hennig: puh_hennig@t-online.de.

Verfasser: Peter Hennig, HGL V Kirchzell

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Die Hegegemeinschaftsleitung Kirchzell informiert über die Schwarzwildstrecke Stand 15. Januar 2019

Trotz größter Schwierigkeiten, beispielsweise durch die außergewöhnliche Obermast, auch durch zunehmend massive Eingriffe in mögliche Einstände bzw. Wildruhezonen, oder durch Holznutzung und Läuterungen waren wir sehr erfolgreich. Die ständig wachsende Anzahl von Joggern und Mountainbikern, oder die vielen Holzwerber die sonntags mit dem PKW oder Quad kontrollieren, ob ihre 2 Ster Brennholz im Wald noch nicht abhandengekommen sind, all das hat uns noch mehr Ansitzstunden abverlangt.

Dennoch, unsere unserer Hegegemeinschaft hat im aktuellen Jagdjahr bis heute 335 Sauen erlegt. 9 Stücke wurden als Fallwild registriert, so dass mit Stand zum 15. Januar 2019 344 Sauen abgegangen sind. Das ist vor oben genanntem Hintergrund ein sehr gutes Ergebnis: Chapeu! liebe Jägerinnen und Jäger in unserer Hegegemeinschaft.

Wir werden in unserem Bemühen nicht nachlassen und bemühen uns weiterhin den Schwarzwildbestand mit weidmännischen Mitteln auf einem erträglichen Maß halten. 344 Sauen „fehlen“ im bayerischen Dreiländereck und diese Zahl dürfen wir gerne nach außen tragen. 

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