Jägerstammtisch auf hohem Niveau

Wenschdorf. Am Donnerstag, 13. Dezember, trafen sich Jäger und Revierleiter zum Jägerstammtisch im Hirschen Wenschdorf. „Gemeinschaft ist ein wichtiges Thema, das Jäger im südlichen Landkreis besonders beschäftigt.“ So empfand es einer der über ein Dutzend anwesenden Weidmänner während dem Jägerstammtisch. Den engagierten Teilnehmern war es gelungen, sich bei bester Laune auszutauschen und gemeinsame Pläne für die Zukunft zu schmieden. Es wurden Details zu unserer Wildkonfiskat-Sammelstelle erörtert. Sie befindet sich auf der Liegenschaft der Kläranlage des Abwasserzweck-verbands Main-Mud, zwischen Miltenberg und Kleinheubach. Am 1. Februar 2019 wird sie offiziell ihren Betrieb aufnehmen, bereits im Januar wird ein Probebetrieb initiiert. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie bei einem Seuchenausbruch als seuchenrechtlich benötigte Verwahrstelle aufgerüstet werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, verwertbares Raubwild oder Neozoen im Kern in einer separat stehenden Tiefkühlbox einer sinnvollen Verwertung (z. B. Pelzgewinnung) zuzuführen.

Ein weiteres wichtiges Thema umfasste eine gemeinsame Wildvermarktungs-Strategie. Es werden sich Revierverantwortliche zusammenschließen, die unter Einhaltung behördlicher Vorgaben regional erlegtes Wild gemeinschaftlich vermarkten. Auch jagdliche Themen kamen nicht zu kurz, so wurden die revierübergreifenden Jagden auf Schwarzwild ausdrücklich gelobt, auch wenn mancherorts die Anstrengungen nicht zu einer üppigen Strecke führten. Auf das Tapet kamen auch Defizite im Zusammenhang mit Meldungen durch die Polizei bei Wildunfällen, die zeitnah mit dem Jagdsachbearbeiter der PI Miltenberg erörtert werden. Zusammenfassend war es ein lebhafter, kurzweiliger Jägerstammtisch mit spannenden Themen.

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05.04.2018 I Leckeres, kerngesundes Wildschweinfleisch!

Unsere urigen Wildschweine sind kerngesund, sie sind weder Schädlinge noch dürfen sie als Auslöser für apokalyptische Thesen missbraucht werden.

Die Landwirtschaft fordert mehr Wildschweine zu erlegen, die in den immerzu üppigeren Maiswäldern über Monate im Jahr ein alternatives Habitat gefunden haben. Was in Industriemastbetrieben den Tieren vorgelegt wird, oder in der Biogasanlage landet, holen sich in Teilen Wildschweine vom Maisacker. Die Jagdausübungsberechtigten stehen diesem Dilemma oft machtlos gegenüber. Keine Bejagungsschneisen, direkter Übergang von den Waldabteilungen in riesige unzerschnittene Maisschläge, keine Bejagungsränder an Feldwegen, die Maisflächen sind nicht durch Elektrozäune geschützt.

Die hohe Reproduktionsrate in unseren Wildschweinbeständen ist neben dem exorbitant gestiegenen Maisanbau auch der globalen Erwärmung geschuldet. Durch die Erwärmung und den daraus resultierenden hohen Stickstoffeintrag aus der Luft, mit den einhergehenden Masten in unseren Wäldern in immer kürzeren Zeitabläufen, laben sich unsere Sauen an unglaublichen Mengen natürlicher Proteine. Es wird suggeriert, dass das Einschleppungsrisiko durch Erlegen von 70% aller Wildschweine verhindert werde. Hoffentlich hat sich der Wildschweinzähler da nicht verzählt.

Fachleute, nicht zuletzt die damit befassten Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts sind sich über den Einschleppungsweg nach Deutschland einig: Der Mensch würde als Vektor verantwortlich sein, nicht das Wildschwein. Somit sind unsere derzeitigen Wildschweinbestände für das Risiko, wie die Möglichkeit des Eintrags der Seuche nach Deutschland in unsere Wildschweinbestände ohne Belang. Viel wahrscheinlicher ist, dass höchstwahrscheinlich fahrlässig beseitigte Lebensmittelreste mit kontaminiertem Material ursächlich sein wird. Hingegen spricht nichts dagegen, ein Absenken hoher Individuendichten zu forcieren und dem kommen wir Jäger nach, die Zahlen sind bekannt. Wir müssen jetzt die Gelegenheit nutzen und unsere bekannten Abnehmer von Wildschweinfleisch aufklären, dass in Deutschland die Wildschweinbestände kerngesund sind.

Wir sind präventiv wie sensibilisiert unterwegs, sind vorbereitet und proben den Ernstfall, wir Churfrankenjäger organisieren demnächst eine Konfiskat-Sammelstellen auf der Gemarkung Miltenberg.

Welchen Beitrag können Revierverantwortliche, auch private Großwaldbesitzer, noch freiwillig und ehrenamtlich leisten:

  • Tierschutzgerechter Auswahlabschuss unter strikter Einhaltung des Muttertierschutzes;
  • Ausrichtung und Beteiligung an revierübergreifenden Bewegungsjagden;
  • Kommunikationsebene „Schwarzwildmonitoring“ in den betreffenden räumlichen Gebieten mit Leben erfüllen, keinesfalls ein Bürokratiemonster installieren;
  • Verzicht auf Massenkirrungen, alternativ sind Kirrungen zu unterhalten, die strategisch in ein gemeinsames Bejagungskonzept eingebunden sind;
  • Duldung überjagender Hunde während Bewegungsjagden; - Vermehrt Sammelansitzjagden während der gesamten Jagdzeit arrangieren;
  • Revierübergreifende Ansitzmaßnahmen in Betracht ziehen, siehe Modell Bürgstadt-Miltenberg;

Welchen Beitrag können Landwirte zusätzlich freiwillig und großzügig leisten:

  • Jagdförderliche Fruchtfolge und Aussaattermine besprechen, ebenso Termin Fruchternten besprechen;
  • In Absprache mit den Revierverantwortlichen kostenlos Bejagungsschneisen schaffen; - Im direkten Übergang von Wald in Maisschläge kostenlos Bejagungsschneisen schaffen;
  • Elektrozaunanlagen zum Schutz gefährdeter Maisanbauflächen unterhalten; - Reduzierung der Maisanbauflächen;
  • Mithilfe und kostenlose Teilnahme bei Bewegungsjagden zur Minimierung der Schwarzwildbestände, z.B. bergen von Wild, Teilnahme als ortskundiger Treiber usw.;
  • Bejagungsanreize schaffen und Wildschadensforderungen möglichst ganz aussetzen;

Welchen Beitrag zur Biosicherheit können die Regierung, Behörden und Kommunen noch zusätzlich leisten:

  • Importstopp von Wildschweinfleisch und Wildschweinkörper nach Bayern, im Speziellen aus ASP-Gebieten wie Polen, Tschechien, Estland usw. um heimisches Wild besser absetzen zu können;
  • An östlichen Grenzübergangsstellen müssen Autofahrer große und typografisch gut lesbare mehrsprachige Warntafeln vorfinden, die auf eine Gefahr der ASP-Einschleppung hinweisen; -
  • Autobahnrastplätze und Autobahnparklätze müssen wilddicht abgezäunt werden, zur Entsorgung von Essensresten müssen entsprechende Container aufgestellt und regelmäßig geleert werden;
  • Bejagungsanreize durch unkomplizierte regionale Vermarktungskonzepte schaffen; - Eine strafrechtliche Verfolgung überjagender Jagdhunde während Bewegungsjagden ist auszusetzen;
  • Verzicht auf Untersuchungsgebühren der amtlichen Fleischbeschau; - Kostenfreie und unkomplizierte Genehmigungen und aktive Mithilfe beim Aufbau von Verkehrstrichtern zur Durchführung von Verkehrsregelungen beim Abhalten von Jagden an Straßen;
  • Behördliche Unterstützung hinsichtlich Sperrungen von Wegen innerhalb der räumlichen Gebiete zur Durchführung von Bewegungsjagden, nach Möglichkeit mit Polizei- oder Feuerwehrpräsenz;  

20.01.2018 I Wissenswertes über die ASP in Kurzfassung


Die ASP wurde erstmals 1921 in Kenia beschrieben und ist in Afrika südlich der Sahara weit verbreitet. Dort stellen das Erregerreservoir Warzen- und Buschschweine sowie Lederzecken, die dabei klinisch nicht erkranken. Die Lederzecke wird in Deutschland nicht nachgewiesen, so dass dieser Übertragungsweg hier als nicht relevant angesehen wird. In Europa wurden vereinzelte Seuchenausbrüche ab 1974 in Frankreich, Belgien, Niederlanden, Spanien und Portugal dokumentiert, die alle erfolgreich bekämpft werden konnten. 1978 wurde die Seuche nach Sardinien eingeschleppt, dort konnte sie bis heute nicht getilgt werden. 2007 breitete sich die ASP im Kaukasusgebiet und in Russland aus, ausgehend von Georgien, wo die Seuche vermutlich durch Verfütterung von unsachgemäß behandelten Speiseabfällen von internationalen Schiffen eingeschleppt wurde. 2012 wird die ASP in der Ukraine und 2013 in Weißrussland dokumentiert. 2014 ist sie jetzt auch bei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen und hat somit die EU erreicht. 2017 in der polnischen Provinz Masowien werden Fälle der ASP bekannt. Das neue Ausbruchsgeschehen erstreckt sich mehrere Landkreise sowie auf die Stadt Warschau. 2018 melden tschechische Behörden ASP-Fälle im Landkreis Zlin. Wahrscheinlich wurde die Infektion durch Speiseabfälle aus der Ukraine eingeschleppt.  

Personen, die aus betroffenen Regionen zu uns kommen oder diese besuchen, müssen unbedingt auf die ASP hin sensibilisiert werden. Insbesondere durch Personen- und Fahrzeugverkehr aus betroffenen Gebieten ist eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland möglich. Besonderes Augenmerk ist auch auf mitgebrachte Nahrungsmittel/Speisereste zu legen, die unter keinen Umständen an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden dürfen, sondern sicher entsorgt werden müssen. Insbesondere sind auch wir Jägerinnen und Jäger (Jagdtourismus) aufgerufen, sich zu informieren und besondere Schutzmaßregeln zu berücksichtigen.

Die Gefahr steckt nicht im Wildschwein, die Gefahr steck in der Salami oder haftet am Schuh

In Europa spielen sogenannte Vektoren als Überträger die verheerende Rolle, es sind verseuchte Rohfleischwaren oder Rohwurstwaren wie z. B. Salami, Schinken, Rohesser, Dörrfleisch oder rohes Trockenfleisch. Schinkenprodukte können bis zu 6 Monate ansteckungsfähig bleiben, tiefgefroren noch sehr viel länger. Dazu gehören auch Jagdwaffen oder die Fußmatte im Fahrzeugraum. Geraten Wildschweine oder Hausschwein mit kontaminierter Salami oder einem kontaminierten Schuhwerk oder Kleidungsstück in Kontakt, kann die Seuche ausbrechen. Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische (Saison)-Arbeitskräfte) aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.

Fazit: Eine mögliche Quelle für die Einschleppung der Krankheit nach Deutschland ist die Verfütterung oder der Kontakt zu nicht oder ungenügend erhitzten, virushaltigen Fleisch- oder Speiseabfällen. Eine besondere Gefahr stellen hier Wildschweine dar, die sich z. B. an Mülltonnen bedienen und hier an Nahrungsmittel aus Ländern kommen können, in denen Schweinepest vorkommt (Mülltonnen an Autobahnen oder in großen Städten). Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, kann das Virus weiterverbreitet werden.

Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2 und 14 Tage. Erste Krankheitssymptome treten ca. 5 bis 15 Tage nach einer Infektion auf. Der Erreger gelangt über das Maul oder die Nase in den Rachenraum, wo er sich in den Lymphknoten ansiedelt und vermehrt. Nach ein bis drei Tagen gelangt das Virus in den Blutkreislauf und befällt dann die Körperorgane. Die erkrankten Tiere scheiden das Virus über Kot, Harn und Nasensekret aus und bilden somit die Ansteckungsquelle für weitere Tiere. Bei der ASP handelst es sich auch um eine Habitatseuche. Meist infizieren sich andere Tiere erst nach dem Tod eines befallenen Tiers, wenn sie Teile davon aufnehmen. Es besteht auch immer die Gefahr, dass kontaminierte Fleischteile durch Fleischfresser (Wildschweine, Raubwild) verschleppt, vertragen oder durch Vögel verflogen werden. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen und für Hunde besteht nicht.

18.01.2018 I Prämien für unser kostenloses Engagement

Die Bayerische Staatsregierung teilt uns auf Anfrage mit, dass ein Auftreten der afrikanischen Schweinepest in Osteuropa derzeit in Politik und Gesellschaft ebenso intensiv diskutiert wird wie die Frage, mit welchen Maßnahmen die Ausbreitung nach Deutschland verhindert werden kann. Die Bayerische Staatsregierung ist der Überzeugung: Die Senkung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung stellt ein wesentliches Instrument der Seuchenprävention dar.

In Anlehnung an den Beschluss vom 19. Dezember 2017, die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für erlegte Frischlinge, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, wird konkret.

Die Auszahlung an die Jagdausübungsberechtigten wird über den Landesjagdverband Bayern abgewickelt. Es ist vorgesehen, dass die Jagdausübungsberechtigten bis zum 15. Mai 2018 ihre Erstattungsanträge mit Eigenerklärung beim Landesjagverband einreichen können. Mit dem Erstattungsantrag müssen die von der unteren Jagdbehörde kontrollierten Streckenlisten in Kopie vorgelegt werden. Mit der Streckenliste 2017/2018 wird die Jagdstrecke ab dem 19.12.2017 bis einschließlich Ende des Jagdjahres zum 31.03.2018 berücksichtigt. Der Landesjagdverband sammelt die Anträge und legt sie dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Abrechnung vor. Die endgültige Auszahlung an die Jagdausübungsberechtigten erfolgt direkt durch den Landesjagdverband. Die Weitergabe von Aufwandsentschädigungen an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten.

Der Landesjagdverband möchte die Auszahlungen für das Jagdjahr 2017/2018 an die Berechtigten bis Ende Juni 2018 abschließen. Es wird deshalb empfohlen, die Erstattungsanträge mit Streckenlisten zügig vorzulegen. Zudem ist vorgesehen, die Auszahlung im Jagdjahr 2018/2019 fortzuführen.

04.01.2018. Minister Brunner: ASP-Maßnahmenpaket umfassend ausschöpfen

Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner nahm am 2.1.2018 gegenüber dem DONAUKURIER Stellung zum Thema ASP: "Die wirtschaftlichen Schäden eines ASP-Ausbruchs in Bayern wären immens. Deshalb müssen wir alles tun, um diese Seuche von Bayern fernzuhalten." Die Staatsregierung habe dazu am 19. Dezember im Kabinett ein Maßnahmenpaket zur präventiven Tierseuchenbekämpfung beschlossen. Es setzt neben Aufklärungskampagnen auf gezielte Anreize für die Jäger. Brunner: "Dazu habe ich bereits 2015 das Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild' auf den Weg gebracht. Es eröffnet weitreichende Spielräume für regionalspezifische Lösungen." Dazu gehöre unter anderem eine verstärkte revierübergreifende Zusammenarbeit, Schonzeitaufhebungen, Gebührenerleichterungen sowie die Anlage von Bejagungsschneisen. 2015 allerdings war die Schweinepest noch sehr viel weiter weg von Bayern, und die Dringlichkeit der Lage wohl nicht allen klar. Das, so ist Minister Brunner überzeugt, ändert sich in diesen Tagen: "Angesichts des ASP-Ausbruchs in Tschechien im August 2017 habe ich nochmals alle Landrätinnen und Landräte sowie die betroffenen Verbände und Entscheidungsträger dafür sensibilisiert, das Maßnahmenpaket konsequent umzusetzen und umfassend auszuschöpfen." 

Maßnahmenkatalog hier anklicken:

https://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/startseite/dateien/massnahmenpaket_schwarzwild.pdf

Quellen: Bayerische Staatsregierung; Jagderleben.de; Wildtierportal;  

09.11.2017. Landräte in zwei bayerischen Kreisen wollen Nachtzielgeräte erlauben
Um dem Näherrücken der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, sollen Jäger in den Kreisen Kronach (Oberfranken) und Fürstenfeldbruck (Oberbayern) entsprechende Anträge genehmigt werden. Die Diskussion um den Einsatz von Nachtzielgeräten ist in Bayern bereits länger im Gange. Im April 2016 geriet Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) in die Schlagzeilen, nachdem er sich für die Verwendung stark gemacht hatte.