HEGEGEMEINSCHAFT 5 KIRCHZELL (642)

Amorbach Beuchen Breitenbuch Breitenbach Buch Kirchzell Ottorfszell Preunschen Schneeberg Watterbach

PETER HENNIG

1. Vorsitzender                                 Alte Reuenthaler Straße 7           63937 Weilbach                         Telefon: 09373 / 8101                     Mobil : 0176 / 278 62 222               Mail: puh_hennig@t-online

GRÖßE

Die Hegegemeinschaft umfasst 21 Reviere auf einer Gesamtfläche von 9648 ha und einem Bewaldungs-prozent von 73 Prozent. Angaben nach AELF.

THOMAS GRIMM

2. Vorsitzender                         Revierleiter Revier I der Stadt Amorbach                                     Mobil: 0171 / 367 84 20   Mail: thomas.grimm@stadt-amorbach.de 

BESCHREIBUNG

Die Waldverteilung besteht aus überwiegend größeren und geschlossenen Waldkomplexen, bestehend aus Buchenmischwälder. Es ist eine grüne Hegegemeinschaft auch mit Rotwildvorkommen.

Revierverantwortliche der Hegegemeinschaft Kirchzell übernehmen Vorreiterfunktion in der Causa Nachsuchevereinbarung

Hintergrund: Jedem Jäger sind § 22a des Bundesjagdgesetzes und Art. 37 des Bayerischen Jagdgesetzes bekannt. Zur Erinnerung sei hier nochmal der § 22a BJG zitiert:

Bundesjagdgesetz § 22a 

Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes (1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. (2) Krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild, das in einem fremden Jagdbezirk wechselt, darf nur verfolgt werden (Wildfolge), wenn mit dem Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdbezirkes eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge abgeschlossen worden ist. Die Länder erlassen nähere Bestimmungen, insbesondere über die Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke, Vereinbarungen über die Wildfolge zu treffen; sie können darüber hinaus die Vorschriften über die Wildfolge ergänzen oder erweitern.

Um sowohl Satz 1 als auch 2 gerecht zu werden ist es gesetzlich verpflichtend und aus tierschutzrechtlichen Gründen mehr als sinnvoll, schriftliche Vereinbarungen über die Wildfolge in Nachbarreviere zu erstellen. Mündliche Abmachungen unter den Nachbarn sind mehr als nichts, bei rechtlichen Streitigkeiten juristisch auch nichts wert.

Aus diesem Grund wurde in der Hegegemeinschaft 642 (MIL V), Kirchzell, eine schriftliche Nachsuche- bzw. Wildfolgevereinbarung in Angriff genommen. Langjährigen Bitten des äußerst erfahrenen und als bestätigter Nachsucheführer für die Landesjagdverbände Baden-Württemberg und Hessen tätigen Bodo Ballmann wurde damit endlich Rechnung getragen.

16 Reviere schon unterschrieben

Bei einer Sitzung in kleiner Runde im Januar 2019 übernahm Peter Hennig, Revierpächter des Eigenjagdreviers 1 Kirchzell, die Aufgabe einen Entwurf einer solchen Vereinbarung zu erstellen und anschließend den 21 Revierbevollmächtigten der Hegegemeinschaft zur Begutachtung und Stellungnahme vorzulegen. Nach wenigen aber sinnvollen Korrekturvorschlägen liegt nun eine Wildfolgevereinbarung vor, die bis jetzt von 16 Revierverantwortlichen unterschrieben worden ist. (Anmerkung Redaktion: Aktuell beteiligen sich laut Hegegemeinschaftsleiter Peter Hennig Kirchzell am 27. Mai 18 Reviere) Die restlichen zwei Reviere haben natürlich jederzeit noch die Möglichkeit, dem o.g. Paragraphen bzw. Artikel gerecht zu werden und sich der überzeugten Mehrheit anzuschließen. 

5 Nachsucheführer arbeiten mit

Bis jetzt wurden auch fünf Nachsucheführer gefunden, die sich bereit erklärten und mit Unterschrift dokumentierten, dass sie mit ihren geprüften Hunden für Nachsuchen im Revier und notfalls über Reviergrenzen hinweg zur Verfügung stehen. Wer weiß, wieviel Zeit und Arbeit investiert werden muss um einen Hund durch entsprechende Prüfungen zu bringen, um anschließend für andere Jäger die angeschossene Sau und den wehrhaften Geweihten aufzuspüren und notfalls von seinen Leiden zu erlösen, der wird sicher dankbar sein, dass die Nachsuche in das Nachbarrevier auch dann gewährleistet ist, wenn der Nachbar nicht erreichbar ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Reviernachbar ebenfalls die Wildfolgevereinbarung unterzeichnet hat. Ansonsten endet die Nachsuche an der Reviergrenze und wertvolles Wildbret geht verloren, bzw. das verletzte Wild erlebt noch schmerzhafte Stunden oder Tage. Dies kann aber nicht im Sinn von waidgerechten Jägern sein.

Zusammenarbeit mit allen Hegegemeinschaften möglich

Hegegemeinschaftsleiter Peter Hennig bietet den anderen 7 Hegegemeinschaften im Gesamtlandkreis Miltenberg an, die Nachsuchevereinbarung zu übernehmen, um sie anschließend auf die jeweiligen Gegebenheiten abzuändern. Anmerkung Redaktion: Die Hegegemeinschaft Miltenberg hat das Modell umgesetzt. Dem Kirchzeller Modell sind ausnahmslos alle Reviere beigetreten.

Ausweis 

Die Nachsucheführer erhalten einen kleinen Ausweis mit den teilnehmenden Revieren in der jeweiligen Hegegemeinschaft. Damit sind sie und eine bewaffnete Begleitperson jederzeit auf einer rechtlich gesicherten Position. Ein deutlich geäußerter Wunsch seitens der Hundeführer ist, dass solche Regelungen doch bitte überall getroffen würden. Das würde so manche Nachsuche vereinfachen und auch zeitlich verkürzen. Weiterführende Informationen erteilt sehr gerne Peter Hennig: puh_hennig@t-online.de.

Verfasser: Peter Hennig, HGL V Kirchzell

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