REGIONAL

Diese Marke wurde 2019 durch Churfranken e.V. in Miltenberg für Churfrankenjäger entwickelt. Herzlichen Dank dem jetzigen Altbürgermeister der Stadt Miltenberg, Herrn Helmut Demel. Ebenso der Geschäftsführerin von Churfranken e.V. Frau Brigitte Duffeck.

CHURFRANKENJÄGER`S HUNTED MEAT. REGIONAL. URIG. EHRLICH. PURISTISCH.

Gesundes Fleisch aus der Natur auf den Teller. Die Wildtiere lebten artgerecht in den Eigen- und Gemeinschaftsjagdrevieren am Main, in den herrlichen Höhenlagen bis in das Rotwildkerngebiet des bayerischen Odenwalds.   

WILDSCHWEIN

Erstklassiges Naturerzeugnis mit einzigartigem Geschmack. Das wilde Fleisch ist perfekt gereift.

ROTWILD

Fleisch vom König der Wälder. Regional aus dem Bayerischen Odenwald. Nicht nur ein Festtagsbraten. 

REHWILD

So wie es lebte, so schmeckt es auch. Naturfleisch pur. Butterzart, Vitaminreich, perfekt auch zum Grillen.

WURST & FEIST

Es ist Brotzeit. geräucherte Miltenberger Breitseiten, Wildbratwürste oder Dosenwurstspezialitäten.

Verpackungsgesetz im Visier

Jäger können aufatmen

Das neue Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2019 betrifft ausschließlich die gewerbsmäßige Wildbretvermarktung. Fakt: Jäger, die ihr Wild nicht gewerblich vermarkten, betrifft dies nicht. Der Vize-Präsident des LJV Nordrhein-Westfalen und Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Theis stellte eine Anfrage an die zuständige "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister". Diese stellte nun klar, nur wer seine selbstständige Tätigkeit auch als Gewerbe angezeigt hat und betreibt, beispielsweise als Unternehmen in der Wildhandelsbranche, ist von dieser Regelung betroffen.

"Wer seine selbstständige Tätigkeit (Jagd) durch Gewerbeanzeige angezeigt hat, anzeigen müsste oder wer im Sinne des Einkommenssteuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, handelt in jedem Fall gewerbsmäßig im Sinne des Verpackungsgesetzes. Auch wer Verluste aus seiner Tätigkeit steuerlich geltend macht handelt gewerbsmäßig"
 

Gesunde Nahrung - gesundes Fleisch 

Das stressfreie Ende des Wildschweins ist der Anfang guten Fleisches

2020 / Der unerwartete Tod auf der Jagd ist die Voraussetzung für die geschmackvolle Veredelung eines Wildschweins. Durch Stress entsteht im Fleisch der Tiere Milchsäure, die das Fleisch denaturieren lässt, es erscheint visuell blass und ist in seiner Konsistenz weich und wässrig. Bei der Zubereitung verliert es viel Muskelsaft. 

Eine lange Reifung, wie sie beispielsweise für eine gute Wildschweinsalami erforderlich ist, ist mit diesem Fleisch ausgeschlossen wie auch die traditionelle Herstellung eines Schinkens. Besorgen Sie sich ihr Wildschweinfleisch direkt vom Jäger. 

Zu jeder Jahreszeit lässt sich aus diesem herrlichen und gesunden Fleisch eine Vielzahl von Gerichten kredenzen. Es steht in seiner Vielfalt dem Hausschwein in nichts nach. Mehr Natur wie im Wildschweinfleisch steckt in keinem Schlachtschwein.

Corporate Identity

Zu Beginn der Hegeschau am 27. April 2018 in Umpfenbach, überreicht Michael Huber von der Hegegemeinschaft Miltenberg eine "Corporate Identity" zur Vermarktungsinitiative regionaler Wildprodukte für den gesamten Landkreis Miltenberg.

Zu Beginn der Hegeschau am 27. April 2018 in Umpfenbach, überreicht Michael Huber von der Hegegemeinschaft Miltenberg eine "Corporate Identity" zur Vermarktungsinitiative regionaler Wildprodukte für den gesamten Landkreis Miltenberg.

Empfänger waren Herr Landrat Jens-Marco Scherf, Frau Dr. Boecker-Kessel von der Veterinärbehörde, Frau Regina Groll von der Jagdbehörde. Das umfangreiche und aufwändige Kompendium beinhaltet neben einer Gesamtanalyse zum derzeitigen Wildbretabsatz auch eine Situationsanalyse und über Ansprüche an die Marketingstrategie, bis hin zur Umsetzung und einem Erscheinungsbild nach außen. Es knüpft unmittelbar an einen kürzlich präsentierten Artikel in der Lokalpresse im Boten vom Untermain an.

 „Jägerinnen und Jäger aus der Region Churfranken streben eine gemeinsame Initiative zum Absatz regional erzeugter Wildprodukte an. Eine Initiative, die ein ehrliches, kerngesundes, naturbelassenes und regionales Lebensmittel in den Fokus der Verbraucher rücken soll“

Churfrankenjäger setzen sich das Ziel, eine Marketingstrategie zu entwickeln, in denen die Richtlinien zur Realisierung der Marketingstrategie festgelegt werden. Diese Marketingstrategie soll der Ernährungsphilosophie und dem Leistungsanspruch eines Vermarktungskonzepts von Wilderzeugnissen nach außen und nach innen Rechnung tragen. Dabei wird im ersten Schritt auf einen engen Schulterschluss mit unseren freundlichen Behörden gesetzt

Jagdbeute in den Verkehr bringen

Bringt man in Bayern Wild in den Verkehr, gibt es einschlägige aber durchaus erfüllbare Vorgaben zu beachten. 

Erste Möglichkeit, die Abgabe von ganzen Wildkörpern als Primärerzeugnis:

Registrierung nicht erforderlich. Die Abgabe fällt nicht unter das EU- Lebensmittelrecht, wenn lediglich „kleine Mengen wie die Strecke eines Jagdtages“ an örtliche (örtlich = 100 km um den Erlegungsort oder Wohnort des Erlegers) Einzelhandels-unternehmen (Gastronomie) oder an Endverbraucher abgegeben werden. Es gelten die nationalen Vorschriften der Tier- LebensMittelHygieneVerordnung. 

Das umfasst unter anderem korrektes Versorgen erlegten Wildes, korrektes runterkühlen und korrekte Lagerung im hängenden und im ungehäuteten Zustand usw. Weitere Voraussetzung, der Lebensmittelunternehmer als Jägerin oder Jäger ist eine „ausreichend geschulte Person. Steht eine ausreichend geschulte Person nicht zur Verfügung, kann das Wild nur an zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe abgegeben werden - ohne Mengenbegrenzung. Eine Fleischuntersuchung ist nur erforderlich, wenn bedenkliche Merkmale festgestellt werden. Eine Trichinenuntersuchung ist bei Wildschweinen immer Pflicht, wissen wir ja, ebenso bei Dachs und Co.

Zweite Möglichkeit, die Abgabe von aus der Decke geschlagenem und/oder zerwirktem Wild wie Braten, Keulen, Rücken, alles was mit dem Messer ohne Maschinen zu bewältigen ist

Registrierung der Jägerin oder des Jägers/des Zerwirkraums beim Veterinäramt ist erforderlich. Es gelten jetzt die Hygienevorgaben der EU und nationale Vorschriften. Fleischuntersuchung s.o. Vermarktung: Abgabe „kleiner Mengen“ an den Endverbraucher und örtliche Einzelhandelsunternehmen, zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher .

Dritte Möglichkeit, die Annahme und Vermarktung von Wild anderer Jäger

Registrierung der Jägerin oder des Jägers/des Raums beim Veterinäramt als Einzelhandelsunternehmen ist erforderlich und unterliegt der Anmeldepflicht. Vermarktung ausschließlich unmittelbar an Endverbraucher.

Vierte Möglichkeit, die Herstellung und Vermarktung von Wildprodukten wie Rohwürste, Kochwürste, Schinken

Registrierung der Jägerin oder des Jägers / des Raums beim Veterinäramt als ist Einzelhandelsunternehmen ist erforderlich. Es gelten die Hygienevorgaben der EU und nationale Vorschriften. Fleischuntersuchung wie vor. Vermarktung: Abgabe ausschließlich unmittelbar an den Endverbraucher. Aber es gelten immer noch die „örtlichen“ Vorgaben der 100 km. 

Das Veterinäramt kann ein Gesundheitszeugnis einfordern, oder auch eine Schulung in Sachen Lebensmittelhygiene. Nicht vergessen, es darf nur „Wildfleisch“ verwurstet werden. Fünfte Möglichkeit, die Abgabe in der Decke an einen zugelassenen Hier im Jagdland Bayern besteht die Möglichkeit, seine Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft (Wildprodukte) in Form einer „Direktvermarktung“ an Käufer abzugeben.

Exkurs ausreichend geschulte Person 

Ein in der Regel dann als ausreichend geschult, wenn er die Jägerprüfung nach 1987 abgelegt hat. Dies ist Voraussetzung für die Abgabe von kleinen Mengen erlegten Wildes an örtliche Einzelhandelsunternehmen oder Endverbraucher. Exkurs Bedenkliche Merkmale bei der Ansprache und dem Aufbrechen des Wildes: Ein ausreichend geschulter Jäger prüft zu erlegendes Wild bei der Ansprache und beim Aufbrechen (bei guten Lichtverhältnissen) auf sogenannte bedenkliche Merkmale. Dies ersetzt die Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) und Fleischuntersuchung auf einem Schlachthof durch amtliches Personal. Die bedenklichen Merkmale sind in der Anlage 4 der TierLMHV definiert. Werden bedenkliche Merkmale festgestellt, so muss der Wildkörper zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden.

Exkurs Kundige Person

Sie ist aufgrund einer besonderen zusätzlichen Ausbildung in der Lage und berechtigt, erste Untersuchungen des erlegten Wildes (d.h. des Wildkörpers mit allen Eingeweiden) vorzunehmen, und dann zu bestätigen, ob Merkmale, die auf gesundheitliche Bedenken des Fleisches schließen lassen, vorhanden sind. Die kundige Person kann auch innerhalb einer Jagdgesellschaft tätig werden. Sie wird tätig, wenn Wild ohne Kopf und die roten Organe an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb, Wildhandel oder Sammelstelle abgegeben werden soll. Bestätigungen sind schriftlich vorzunehmen und nummeriert dem Wildkörper beizugeben. Wurde die Jägerprüfung nach dem 01.01.2006 abgelegt, gilt die Person als „kundige Person“.

Bei Rückfragen steht Ihnen das freundliche Veterinäramt Miltenberg sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite

Sachgebietsleiterin: Dr. med. vet. Vanessa Schönebrücher und Team, Telefon 09371 501-532, Telefax 09371 50179-532, veterinaeramt@lra-mil.de

Rechtsvorschriften (Stand 4/2013)

Vermarktung „kleiner Mengen“: - Ausnahme von der VO (EG) Nr. 852/ 2004 und 853/2004 - Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV): insbesondere § 3, § 5 - Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (TierLMHV): insbesondere § 3, § 4, Anlage 4 - Tierische Lebensmittel- Überrwachungsverordnung (TierLMÜV): § 6 - Ggf. Registrierung gem. Art 6 VO (EG) Nr. 852/2004 Wildverarbeitungsbetrieb: - VO (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 Trichinenuntersuchung: - VO (EG) Nr. 2075/2005d - TierLMHV - TierLMÜV Für das Bundesland Bayern „Direktvermarktung“ z. B. Hofladen in Bayern: www. Landwirtschaft.bayern.de 

20.07.2017, Verfasser: Michael Huber


 

Wissenswertes über Wild aus Churfranken 

Fleisch von Wildtieren ist mit die gesündeste Eiweißquelle des Menschen überhaupt

Der Fleischpreis von Wildbret ist im Gegensatz zum Fleisch von Schlachttieren nur geringfügig erhöht. Der Irrglauben Wildbret sei extrem teuer, prägt noch zu sehr das Empfinden der Konsumenten. Vielerorts sind die horrenden Verkaufspreise durch Wildmetzger für dieses Empfinden ausschlaggebend. Wir empfehlen daher Wildprodukte von ansässigen Jägern zu erwerben, nicht nur unter dem Aspekt der Regionalität.

Fleisch von Wildtieren ist mit die gesündeste Eiweißquelle des Menschen überhaupt, es ist gesundheitlich unbedenklich und gebietet dem Verzehr von Schlachttieren Einhalt. Vom Blickwinkel des Tierschutzes aus betrachtet ist zu sagen, dass dem Wild stunden- und oft tagelange Transporte erspart bleiben. Jedes Nutztier das geschlachtet wird bemerkt sofort, dass etwas nicht stimmt und ist automatisch einem Stressfaktor ausgesetzt. Dadurch, dass Nutztiere immer dem Zwang des Menschen unterliegen, können sie ihr Leben nie so leben wie es ihrer Natur entsprechen würde. Gleich ob es hier um die Auswahl der Futtermittel oder um die Qualität und Auswahl des Schlafplatzes geht. Wild lebt in Freiheit und nach seinen eigenen Vorlieben. Es hat die Möglichkeit seine Nahrung frei zu selektieren. Ahnungslos und vertraut kommt es bestenfalls während der Ansitzjagd auf die Äsungsflächen und liegt, wenn der Schuss optimal angebracht wurde, im Feuer. Das Tier wurde zu keiner Zeit Stress ausgesetzt.

Auch die Abgrenzung von Wildbret das in erster Linie als „wildlebend“ zu charakterisieren ist, darf mit Wildbret von Wildtieren aus Gehegen oder Gattern (Neuseeland-Hirsch) nicht gleichgestellt werden. Gehege- und Gatterwild lebt nicht in natürlicher Freiheit, es ist den landwirtschaftlichen Nutztieren gleichgestellt und hat somit einen Besitzer. Es wird nicht bejagt, denn der Tötungsprozess ist nicht mit der Jagd gleichzusetzen, hieraus ergibt sich eine völlig andere Voraussetzung als beim Naturprodukt Wild.

Um Wildbret zu gewinnen, müssen Voraussetzungen nach der EG-Verordnung 853/2004 für Lebensmittel tierischen Ursprungs eingehalten werden. Um das Fleisch durch Jäger in den Verkehr bringen zu dürfen, fassen zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen.

Jägerinnen und Jäger sind darin bestens geschult - So gehen Jägerinnen und Jäger vor

Tierkörper werden in der Regel hygienisch einwandfrei gewonnen, das Aufbrechen und Ausweiden soll innerhalb kürzester Zeit nach dem Erlegen sattfinden und unverzüglich einer Lagertemperatur von -1°C bis +7°C zugeführt werden. Um eine optimale Fleischqualität zu erreichen, muss der Wildkörper ausbluten und Verunreinigungen entfernt werden. Der Transport geschieht entweder in der Decke bzw. Schwarte oder dem Federkleid, unverpackt oder enthäutet. Er hat wesentliche Einflüsse auf die hygienische Beschaffenheit des Wildbrets, denn auch während des Transportes muss eine rasche Abkühlung gewährleistet sein um einer enzymatischen Veränderung und somit einer stickigen Reifung entgegenzuwirken.

Die Muskulatur gesunder Tiere ist normal frei von Mikroorganismen. Tritt mit dem Erlegen der Tod ein, verliert der Körper diesen Schutzmechanismus und schon nach wenigen Stunden besiedeln Keime aus dem Darm die umliegenden Gewebe. Hohe Außentemperaturen und mangelnde Auskühlung bzw. eine zu langsame Abkühlung der Wildkörper nach dem Ausweiden führen zu einer erhöhten Enzymtätigkeit. Dabei kommt es zu nachteiligen Veränderungen des Wildbrets. Man bezeichnet diesen Fleischreifefehler als „stickige Reifung“. Das Fleisch ist gekennzeichnet durch eine unappetitliche kupferbraune Färbung und es riecht nach Schwefelwasserstoff.

Auch zu rasches Kühlen kann negative Folgen für die Fleischqualität haben. Wird das Fleisch vor dem Eintritt der Starre auf eine Kerntemperatur von unter 2°C abgekühlt, bleibt das Fleisch, vorzugsweise von Wiederkäuern, aufgrund von irreversiblen Prozessen, zäh. Wird der Wildkörper im Winter im Freien bei niedrigen Temperaturen aufgebrochen, baut sich die Körperwärme sehr rasch ab. Besonders betroffen sind dabei dünne Schichten wie der Rippenbereich oder die Bauchlappen. Wird der Wildkörper unter solchen Voraussetzungen über Nacht im Freien hängen gelassen, kann er „anfrieren“ und es kommt zu enormen Qualitätseinbußen. Auch im Winter ist das Wild, nachdem es zuvor einige Stunden lang in einem Temperaturbereich von 12 bis 14°C zwischengelagert wurde, im Kühlraum am besten aufgehoben.

Schmackhaftes Wildfleisch gelingt wenn:

  • das Stück gesund ist
  • es nicht gehetzt wurde
  • das Stück im Feuer liegen bleibt, oder nach kurzer Fluchtstrecke verendet
  • die Versorgung so schnell wie möglich sachgerecht und hygienisch einwandfrei erfolgt
  • das Wildbret so schnell wie möglich gekühlt wird und die Kühlkette nicht mehr unterbrochen wird, weil nur so ein ausreichender Vorrat an Glykogen und energiereichem Phosphat vorhanden ist
  • eine ausreichende Bildung von Milchsäure stattfinden kann
  • die Milchsäure und die Abbauprodukte der Phosphate als wesentliche Geschmacksstoffe auftreten
  • eine Senkung des pH-Wertes erfolgt und das Fleisch vor schneller bakterieller Besiedelung geschützt wird
  • die Saftigkeit bei saurem PH-Wert zunimmt
  • die muskeleigenen Enzyme wirksam werden können, so dass durch den Eiweißabbau eine Auflockerung des Bindegewebes stattfinden kann und die Zartheit zunimmt gewisse Eiweißabbauprodukte zusätzliche Aromastoffe darstellen
  • eine starke Belastung des Fleisches mit Mikroorganismen möglichst vermieden bzw. deren Vermehrung gehemmt werden kann
  • dadurch eine Vermehrung von krankmachenden Mikroorganismen bzw. die Bildung ihrer giftigen Stoffwechselprodukte unterbunden wird
  • dadurch möglichst lange Haltbarkeit und erstklassige Schmackhaftigkeit gewährleistet wird

Natürliche Lebensweise und gesunde Nahrung sind ausschlaggebende Faktoren für hervorragende Fleischqualität. Im Gegensatz zum rosafarbenen Zucht-Hausschwein, verfügt das dunkelrote Wildschweinfleisch über einen herzhafteren Geschmack und eine saftigere Konsistenz. So schmecken Fleischpartien aus dem Nackenbereich besonders nussig, dank der feinen Fettmarmorierung. Wildschweinfleisch ist vorwiegend magerer als das von Hausschweinen. Wildschweinfleisch hat im Durchschnitt nur einen Fettgehalt von ca. 9,3 g pro 100 g Fleisch. Auch wenn man rotes Fleisch generell nicht öfter als 1–2 Mal die Woche essen sollte - Wildschweinfleisch darf es nach Ansicht von Experten gern sein, denn als von Natur aus schadstofffreies Fleisch ist es grundsätzlich empfehlenswert.

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