Im Landkreis Groß-Gerau in Hessen wurde am 15. Juni der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein durch das nationale Referenzlabor bestätigt. Der Fundort des Wildschweins befindet sich 40 km von der bayerischen Landesgrenze entfernt.
Das bestehende Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen wird auch für das vergangene Jagdjahr 2023/2024 fortgeführt. Die durch das StMUV gewährte, freiwillige Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweinpopulation beläuft sich auf bis zu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein. Antragsformular ist in Vorbereitung und derzeit nicht verfügbar.
Weiterführende Informationen Button "Erfahren Sie mehr" drücken:
Die Hegegemeinschaftsversammlung der Hege Miltenberg hat am 04. April 2024 Jürgen Schäfer zu ihrem neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Er folgt damit auf Herrn Michael Steinbach, der mit seinem ehrenamtlichen „Dienstantritt“ im April 2017, sich engagiert, sachorientiert und leidenschaftlich für die Hegegemeinschaft am Untermain bei Miltenberg einsetzte.
Gemeinsam mit den Revierverantwortlichen wurde unter Steinbachs Ägide die einst rote Hegegemeinschaft in eine grüne Hegegemeinschaft überführt. Michael Steinbach genießt auch außerhalb der Hegegemeinschaft hohes Ansehen. Er gilt als äußerst sympathisch, zuvorkommend und hilfsbereit. Auch damit hat er das Profil der Miltenberger Hegegemeinschaft als zuverlässige und kompetente Institution geschärft. Mit seinem Ausscheiden wird er dennoch der Hegegemeinschaft treu bleiben und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Hegegemeinschaftsleitung und die Mitglieder der Hegegemeinschaft bedankten sich bei Herrn Michael Steinbach.
Jürgen Schäfer folgt nahtlos und wird die Hegegemeinschaft erfolgreich durch die nächsten Jahre bringen und beginnt sofort mit seiner Arbeit.
Rotwildstrecke verbessert - Silberner Bruch geht nach Ottorfszell
Am Samstag den 16. März, richtete die Vereinigung der Rotwildjäger im Odenwald in der Stadthalle Eberbach die alljährliche öffentliche Hegeschau aus. Die Jägerschaft des Rotwildgebietes Odenwald aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, präsentierten insgesamt 134 Trophäen. Somit kamen die Revierverantwortlichen des behördlich angeordneten Nachweises nach. Stellvertretend für die unteren Jagdbehörden war das Landratsamt Miltenberg mit seinen Jagdberatern vertreten.
Die Qualität der Trophäen und die einhergehende Auswertung der Gesamtabschusszahlen lassen exakte Rückschlüsse auf die Bestands- und Bejagungsstruktur zu. Hierüber referierten die Verantwortlichen fachlich kompetent und transparent. In dem etwa 46.000 ha umfassenden Rotwildgebiet, hätten im Jagdjahr 2023/2024 insgesamt 857 Individuen erlegt werden müssen. Die Jägerschaft erlegte heuer insgesamt 690 Stücke Rotwild. Wenn auch die Sollvorgaben nicht erreicht wurden, dennoch mit einem Plus von 45 Stücke gegenüber dem letzten Jagdjahr. Die Erfüllungsquote beträgt somit 80,5 Prozent. Dabei lag die Erfüllungsquote beim weiblichen Wild (Kahlwild) und männlichen Kälbern (Hirschkälber) bei 84,4 Prozent und bei Hirschen 68,3 Prozent.
Die bejagbare Fläche im bayerischen Odenwald beträgt etwa 6.000 ha. Bei den Revierverantwortlichen im Bayerischen Teil des Rotwildgebiets Odenwald lagen die Erfüllungsprozente in der Gesamtabschusszahl bei 81,1 %. Die Erfüllungsquote beim weiblichen Wild und männlichen Kälbern lag bei 90,4 Prozent, bei den Hirschen bei 71,4 Prozent.
An der Ehrentafel mit den stärksten erlegten Hirschen wurde ein Hirsch aus dem bayerischen Gemeinschafts-jagdrevier Ottorfszell gewürdigt. Der ungerade 16-Ender vom 12. Kopf, wurde mit dem silbernen Bruch ausgezeichnet. Er erlangte eine CIC-Gesamtpunktzahl von 165,72 bei einem Geweihgewicht von 4.33 kg. Leider waren auch Fallwildhirsche im bayerischen Odenwald zu verzeichnen, darunter zwei kapitale geforkelte Hirsche. Beide verendeten fast zeitgleich und örtlich zusammenhängend bei Ottorfszell.
Insgesamt war die Hirschstrecke der „Geweihten“ vom 10. Kopf und älter mit 10 Hirschen doppelt so hoch wie im vergangenen Jagdjahr. Es wurden 21 Hirsche vom 7. Kopf erlegt, eine signifikante Zunahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Außerhalb des Rotwildgebietes wurden mehr Stücke erlegt als im Vorjahreszeitraum. Das Migrationsverhalten des Rotwildes drängte mehr nach Hessen und Baden-Württemberg in rotwildfreie Gebiete.
Für das Jagdjahr 2024/25 plant der Vorstand der Rotwildvereinigung, die Gesamtzahl der Abschussfreigaben mit rund 860 Stück im Rotwildgebiet weiterhin hoch beizubehalten. Für Bayern werden bei der unteren Jagdbehörde 101 Stücke Rotwild zur Erlegung durch Revierverantwortliche beantragt. Die Schadenssituation durch Rotwild in den Waldflächen habe sich flächendeckend verschlechtert. Die Revierverantwortlichen sind aufgerufen zu handeln und ihre Jagdstrategie auf die Erfüllung der Abschussvorgaben auszurichten. Die Verpächter sollten alle Parameter und Register ziehen, den Jagdausübungsberechtigten die notwendigen Voraussetzungen und Unterstützung für eine erfolgreiche Bejagung zu gewährleisten. Die Rotwildvereinigung lobte die gute Zusammenarbeit mit Forstvertretern und den Behörden.
Genetische Verarmung - Rotwildbestände weisen Degenerationen auf
Das Rotwild im Odenwald verarmt genetisch, Degenerationen seien vermehrt zu attestieren. Prof. Dr. Dr. Gerald Reiner von der Justus-Liebig-Universität zu Gießen, dozierte zum Thema „Genetische Verarmung isolierter Rotwildvorkommen“. Dabei sei auch das Rotwild im Odenwald in einem sehr kritischen, genetischen Zustand. Der bekannte Professor fordert die Politik zum Handeln auf. Dem Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete erteilte er eine deutliche Absage und forderte, dem Rotwild Wandermöglichkeiten einzuräumen, Wanderhirsche ziehen zu lassen und nicht zu erlegen. Der Jägerschaft legte er ans Herz, auf einen ausreichend hohen mittelalten Hirschbestand zu achten.
Die melodische Seite der Jagd
Anfängerkurs für Fürst-Pless und Parforce-Horn beim Jagdhornbläserkorps Miltenberg
Jagd ist Berufung zu tätigem Naturschutz, Passion mit hohem ethischem Anspruch, aber auch tief verwurzelte Tradition. Jagd verknüpft praktisches Waidwerk, Geschichte, Brauchtum und Natur. Ein zuweilen übersehener Aspekt der Jagdkultur ist das Blasen des Jagdhorns.
Zeitnah zum Beginn des neuen Jagdjahres bieten die Miltenberger Jagdhornbläser interessierten Neulingen die Möglichkeit zum Erlernen von Fürst-Pless-Horn und Parforcehorn. Das Blasen auf dem Jagdhorn ist grundsätzlich in jedem Alter erlernbar. Eine musikalische Vorbildung ist nicht nötig. Allerdings auch nicht hinderlich. Wichtige Voraussetzung ist vielmehr die Freude, eines dieser Instrumente beherrschen zu wollen und Freude an gelegentlichen öffentlichen Auftritten, immer mit jagdlichen Bezügen und nie langweilig. Seien Sie herzlich eingeladen zu unserem Informationsabend am Mittwoch, dem 13. März 2024 um 18 Uhr im Kolpinghaus Miltenberg, Burgweg 13.
Fragen vorab beantwortet gerne Volker Straub, Tel.: 0171 / 4038183 oder Werner Wagner, Tel.: 9371 / 2508.
Das Jagdhornblasen hat eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Ursprünglich diente das Horn als Kommunikationsmittel zwischen den Jägern während der Jagd. Signale wurden verwendet, um Informationen über die Position von Wild oder die Jagdaktivitäten auszutauschen. Heute ist das Jagdhorn zu einem Symbol für Tradition und Verbundenheit mit der Natur geworden. Das Blasen des Jagdhorns symbolisiert auch einen respektvollen Umgang mit der Natur und dem Wild, der die Tiere nicht nur als Beute, sondern als Teil einer komplexen und wertvollen Umwelt betrachtet. Das Erlernen dieser Kunst ermöglicht es, die Wurzeln jagdlicher Aktivität zu schätzen und die Geschichte des Waidwerks zu bewahren. Dies trägt nicht nur zu einem tieferen Verständnis der Jagdkultur bei, sondern schafft auch eine positive Gemeinschaft, die die Werte der Verantwortung, Nachhaltigkeit und Tradition teilt. Darüber hinaus sind Jagdhörner längst Musikinstrumente mit breitem Ausdrucksspektrum. Polka und Foxtrott, Marsch und Swing, aber auch getragene Stücke für Messen und weltliche Festmusik gehören dazu. All das pflegen die Miltenberger Jagdhornbläser bei Probe und Auftritt.
Selbstverständlich verpflichtet Ihr Kommen zum Informationsabend zu nichts. Sie erfahren bei dieser Gelegenheit alles Wissenswerte über die geplante Ausbildung und lernen eine ganze Reihe unserer aktiven Jagdhornbläserinnen und Jagdhornbläser kennen. Als erstes Ausbildungsziel nehmen wir uns übrigens vor, dass alle Teilnehmer am Festumzug anlässlich der Michaelismesse Ende August im Jagdhornbläserkorps mitspielen.
Verantwortlichkeiten der Kitzrettung -
Retter gesucht
Kirchzell. Zu einem runden Tisch trafen sich zahlreiche engagierte Jagdvorstände, Jagdgenossen und Revierverantwortliche Jagdpächter aus dem Gemeindegebiet Kirchzell. Geladen hatte Kirchzells Bürgermeister Stefan Schwab in die Einkehr nach Watterbach. Thema des Veranstaltungsabends waren Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen bei der Rehkitzrettung.
Gerade Kirchzell als prämierte rehkitzfreundlichste Gemeinde 2023, hat sich die Rehkitzrettung auch in Zukunft auf die Fahne geschrieben.
Neben der unteren Jagdbehörde war auch Unterfrankens Tierschützerin Frau Völker-Wamser vertreten, die bereits vor Jahren begann die Kitzrettung zu thematisieren. Zu Beginn legte die Jagdbehörde dar, dass der Staat den Tierschutz im Grundgesetz aufgenommen hat. Dieser bedinge auch, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich auch bei der Mahd zu ergreifen seien. Überdies bestimme das Tierschutzgesetz, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen dürfe. Landwirte und Jagdpächter seien gleichermaßen per Gesetz dem Hegeauftrag verpflichtet.
Während dem Verlauf der Diskussion wurde auch deutlich, dass derjenige dem das Jagdrecht zusteht, dies ist der Eigentümer und demzufolge meist der Landwirt, ebenso seiner Hegeverpflichtung nachkommen muss wie die Jägerschaft auch. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtenteilung. Die Hege sei eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, die somit auch dem jeweiligen landwirtschaftlichen Grundeigentümer oder auch Pächter obliegt. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips sei jedoch primär der Landwirt und der Fahrer oder Maschinenführer für das Absuchen seines Landes nach Kitzen verantwortlich. Auch für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich eine Mitwirkungspflicht, nämlich seine Hegepflicht. Allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setze. Nach der Rechtsprechung habe der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Und genau hier kommt die engagierte Jägerschaft ins Spiel. Wenn Landwirt und Jäger kooperieren wird bei rechtzeitiger Information, bestenfalls zwei Tage vor der Mahd, spätestens jedoch 24 Stunden zuvor, der Jagdausübungsberechtigte die Initiative ergreifen und seinem Landwirt helfen Kitze vor der Mahd aufzuspüren. Hat der Jäger, z.B. aus beruflichen Gründen, keine Zeit, hat der Landwirt selbst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Schwab betonte, dass die Gemeinde Kirchzell auch hier eine Vorreiterfunktion eingenommen hat. Eine angeschaffte hochwertige Wärmebilddrohne konnte bereits im letzten Kitzrettungsjahr eine beachtliche Anzahl von Kitzen lokalisieren. Eigens hierfür wurde Gemeinderatsmitglied Josef Schäfer zum Drohnenbeauftragten bestellt. Er koordiniert Vergabe und Verfügbarkeit der Drohne für das künftige Kitzjahr. Es wurde sehr schnell deutlich, dass auch die Anzahl privater Drohnen im Gemeindegebiet für die Anforderungen der Zukunft nicht ausreichen werden. Das Thema Kitzrettung ist omnipräsent geworden. Jagdvorstände, Jagdgenossen und Jagdpächter prüfen nun, inwieweit sie sich Drohnen beschaffen um die Kitzrettung effizienter organisieren zu können. Frau Völker-Wamser referierte über ihre Erfahrungen um die Kitzrettung und gab wichtige Tipps im Hinblick auf die praktische Umsetzung.
Zum Ende der Veranstaltung resümierte Bürgermeister Schwab, dass nur ein Miteinander unter Jagdvorständen, Jagdgenossen und Revierverantwortlichen Jagdpächtern das entscheidende Kriterium sei. Je enger die Absprache und konstruktiver die Zusammenarbeit, desto wirksamer der Schutz. In seinem Sinne seien Kompetenz- bzw. Pflichtenstreitigkeiten für alle Beteiligten denkbar kontraproduktiv. Schwab führte weiter aus, dass er innerhalb des Gemeindegebiets nicht nachlassen werde, die Kitzrettung weiter zu thematisieren. In diesem Kontext wird er sich auch bemühen, freiwillige Helfer und Frühaufsteher zu finden, die Landwirte und Jägerschaft bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nach Kräften in den heißen Phasen unterstützen. Denkbar sei auch, im zeitigen Frühjahr ein Treffen zu organisieren, wo sich Helfer in die zukünftige Kitzrettung einarbeiten können. Hier würde jagdfachlich doziert, wie sich Helfer während der Kitzrettung richtig verhalten.
Bei Verzehr von Wildtierinnereien bitte beachten
Das Veterinäramt Miltenberg empfiehlt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz folgenden Verbrauchertipp
Bei Verzehr von Wildtierinnereien bitte beachten
Im Gegensatz zu den Innereien von zahlreichen Nutztieren, deren Belastung mit Schwermetallen einen abnehmenden Trend zeigt, können Innereien von wildlebenden Tieren, zum Beispiel von Hasen, Rehen und Wildschweinen, erhebliche Gehalte an Schwermetallen und auch an Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) aufweisen. Für Fleisch von bestimmten Wildtieren gelten nach Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte – für Innereien von Wildtieren wurden dagegen bisher lediglich für PFAS Höchstgehalte festgesetzt.
Grundsätzlich wird empfohlen, Innereien wildlebender Tierarten nur gelegentlich zu verzehren. Insbesondere Wildschweinleber beziehungsweise sonstige Innereien von Wildschweinen können hohe Gehalte an PFAS, wie beispielsweise Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA), sowie an Dioxinen und PCB aufweisen und erheblich zur Exposition gegenüber diesen Substanzen beitragen. Deshalb empfiehlt das Bundesumweltministerium aus Vorsorgegründen, Innereien von Wildschweinen selten zu verzehren. Frauen in gebärfähigem Alter inklusive Schwangere und Stillende sowie Kinder sollten vorsorglich auf den Genuss von Wildschweininnereien verzichten.
Nun ist das "schwarze Schaf" nicht nur das Wildschwein in diesem Kontext
Auch Schafe und Rinder können davon betroffen sein. Auch hier sollte beim Verzehr von Innereien folgendes beachtet werden:
Schafleber. Unter dem Sammelbegriff Schafleber werden Lammleber, Schafleber und Hammelleber gefasst (Anmerkung Redaktion: Über wildlebende Mufflons liegen keine Studien vor). Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen bislang 140 Messergebnisse über Schafleberproben aus sechs verschiedenen Bundesländern vor. Die Dioxin-Gehalte und PCB-Gehalte sind in den meisten Proben sehr hoch und übersteigen mehrheitlich die in der EU-gültigen Höchstgehalte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät, aus Vorsorgegründen den Verzehr von Schafleber zu meiden. Schaf- und Rinderleber können bei Verzehr ebenfalls erheblich zur Exposition gegenüber PFAS beitragen.
Genetische Untersuchung beim Rotwild durch die TU-München 2023
Die Arbeitsgemeinschaft Wildbiologie und Wildtiermanagement an der TU-München, führt im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung eine genetische Untersuchung in allen bayrischen Rotwildgebieten beim Rotwild durch. So auch im bayerischen Odenwald.
Die untere Jagdbehörde am Landratsamt Miltenberg bittet alle Jagdbesitzer oder Revierverantwortliche, dieses wichtige Projekt zu unterstützen und zu begleiten. Für den Forschungsbereich bayerischer Odenwald, ist Herr Ferdinand Stehr der TU-München Ansprechpartner.
Die Forschungsarbeiten werden auch von der Vereinigung der Rotwildjäger im Odenwald e.V. unterstützt, die bei der Sammlung der Proben behilflich ist. Wichtiges Untersuchungsmaterial ist je einen Lauscher und ein Unterkieferast. Die Vereinigung der Rotwildjäger mit ihren Altersgutachtern Herrn Gert Lorenz und Herrn Kevin Schulz, können Proben entgegennehmen und die Begleitpapiere ausfüllen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie freiwillige an der Probeentnahme teilnehmen. Ihre freiwillige Teilnahme an diesem Projekt können Sie mit der Vorlage von Kahlwildhäuptern bei den Altersgutachtern attestieren.
Informationen der TU-München: Das Projekt „Erhebung der genetischen Populationsstruktur und des Zustands der bayerischen Rotwildvorkommen“ läuft ab sofort bis Ende Februar 2026. Für diesen Zeitraum ist dann auch der Abschlussbericht geplant.
Wir versuchen im ersten Jahr den Großteil der Probennahme abzuschließen. Beprobt werden sämtliche Staatsforstbetriebe mit Rotwildvorkommen, sowie Privatreviere. Lücken auf Grund von kleinen Strecken oder ergänzende Proben von weiteren Privatrevieren werden dann im nächsten Jahr noch gesammelt.
Wir werden dann rechtzeitig im neuen Jahr darüber informieren, ob und aus welchen Gebieten wir noch weitere Proben benötigen.
Das Ziel des Projektes ist die Schaffung einer faktenbasierten und objektiven Datengrundlage zur genetischen Diversität des Rotwildes in Bayern angesichts der aktuellen Diskussion um die Rotwildgebiete.
Die wichtigsten Informationen für die praktische Umsetzung:
Das Probenmaterial bekommen die einzelnen Reviere von uns zugesandt. In einem Probentütchen finden sich jeweils eine Tüte für Lauscher, Aufnahmezettel und Kiefer. Der ausgedruckte Aufnahmezettel liegt bereits bei. Alles zusammen sollte dann vor Ort eingefroren (Details finden sich auf dem Aufnahmezettel) werden.
Wenn sich einige Proben bei angesammelt haben organisieren wir nach Absprache mit den Revieren eine Probenabholung. Wir melden uns aber auch in regelmäßigen Abständen bei Ihnen bzw. den Revierinhabern zwecks Abholung. Bitte räumen Sie uns aber ein paar Tage Zeit ein, um eine Abholung zu organisieren, wir versuchen dann möglichst mehrere Forstbetriebe/Reviere hintereinander anzufahren.
Fragen hierzu beantwortet ihnen:
Ferdinand Paul Stehr, M.Sc.
AG Wildbiologie und Wildtiermanagement
Technische Universität München
Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 2
D-85354 Freising
Tel.: + 49 8161 71 4599
Mobil: +49 176 72616305
Neue Unfallverhütungsvorschrift: Das gilt auf der Jagd!
02.Oktober 2023 PIRSCH|Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat die Unfallverhütungsvorschrift Jagd angepasst. Darum geht es. Bei der Erntejagd lockt die Aussicht auf reiche Beute. Doch die Sicherheit darf dem Jagderfolg nicht nachstehen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.
Unfallverhütungsvorschrift: Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt
Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.
Regelung zu Signalkleidung
In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.
Informationsmaterial online verfügbar
Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.
Hol dir deine TransponderCard und verschaffe dir Zutritt in die Sammelstelle.
Mit der Zutrittsberechtigung kannst du täglich 24 Stunden nicht verwertbare Konfiskate anliefern. Seit Betriebsbeginn wurden über 120 Tonnen nicht verwertbares Material in unsere Sammelstelle verbracht. Wildtierkörper über 30 Kilogramm oder Entsorgungsmaterial aus Gesellschafts-jagden sollen bei der ztn-Hardheim angeliefert werden.
Die Nilgans aus Afrika gehört zu den Vögeln, die sich in Deutschland am stärksten ausbreiten. Diese Neozoen, also tierische Neubürger, sind ursprünglich am Nil beheimatet, leben auch an Seen und Flüssen in ganz Afrika. Vor allem im östlichen, in Süd- und Zentralafrika. Nach Deutschland kamen sie aber nicht direkt aus Afrika. Im 17. Jahrhundert wurden sie in Volieren in Großbritannien und den Niederlanden als Ziergeflügel gehalten. Nilgänse sind etwas kleiner als Graugänse und heben sich durch eine auffälligere Färbung ab. Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Von anderen Gänsearten sind sie vor allem durch ihren braunen Augenfleck zu unterscheiden. Nilgänse sind sehr aggressiv, vor allem während der Brutzeit. Es wird berichtet, dass am Main (Landkreis Miltenberg) Nilgänse heimische Entenküken räubern und töten.
Zitat Wikipedia: "Die Verbreitung der anpassungsfähigen und aggressiven Nilgans kann Auswirkungen auf die heimische Vogelwelt, insbesondere auf andere Wasservögel haben, zum Beispiel lokale und vereinzelte Verdrängung. Nilgänsen wird ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten zur Brutzeit gegenüber anderen Wasservögeln zugeschrieben. Genauere Untersuchungen haben gezeigt, dass von aggressivem Verhalten andere Nilgänse und Entenvogelarten mit einem Gewicht von 1.000 bis 3.000 Gramm betroffen sind. Dabei hängt die Aggressionsbereitschaft von der Vogeldichte am Gewässer und nicht vom Futterangebot ab. Attacken von Nilgänsen betreffen fast nur die Stockente. Attacken auf Junge führende Stockenten enden manchmal mit dem Tod von Stockentenküken. Hingegen wurden Junge führende Reiherenten und Teichhühner nicht attackiert. Auch sind Fälle bekannt, in denen Nilgänse Weißstorchnester, Wanderfalkenhorste und Schleiereulennistplätze übernommen haben und dabei diese Arten am Brüten hinderten. Eine Bekämpfung wurde vereinzelt nicht empfohlen.
2017 setzte die EU die Nilgans auf die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nationale Bestimmungen sind nur noch zulässig, wenn diese strenger sind als in der EU-Verordnung. Für die Nilgans gilt nun wie für die anderen Arten auf der Liste ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Es besteht nicht nur die Verpflichtung zur Einrichtung von Überwachungssystemen und zur Minimierung von Auswirkungen schon weit verbreiteter Arten, sondern nach Artikel 19 dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2019 „wirksame Managementmaßnahmen“ verfügen, welche „tödliche oder nicht-tödliche physikalische, chemische oder biologische Maßnahmen zur Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population“ umfassen."
Waschbär: Der bis zu zwölf Kilo schwere Allesfresser nimmt nicht nur als Nesträuber erheblichen Einfluss auf die Bestände bedrohter Vogelarten. Diese invasive Art breitete sich stärker aus, als von den Experten prognostiziert wurde. In den 1930er Jahren lebten gerade einmal zwei Waschbär-Paare in Deutschland: Ein Paar war bei Kassel ausgesetzt worden, ein anderes in Berlin ausgerissen. Der Kleinbär ist durchaus ein Raubtier. Er verteidigt sein Revier auch gegen Hauskatzen und Hunde vehement. Er gefährdet auch unsere heimischen Wildkatzen. Dabei ziehen sich die angefallenen Individuen meistens Augenverletzungen und Bisswunden am gesamten Körper zu oder töten Katzen und Hunde.
Er bezieht potenziellen Uhu-Nistplätze, besetzt Horste von Greifvögeln und Störchen und frisst bedrohte Sumpfschildkröten. Die Kletterkünstler werden sogar im Seeadlerhorst gesichtet. Er ist ein nachtaktiver Opportunisten. Er bezieht in unseren urbanen Lebensräumen Speicher, Gartenhäuser und Garagen, er hat sich auch verstädtert.
Zitat Wikipedia: „Neben vielen Jägern und Förstern sind auch viele Naturschützer der Ansicht, dass die als unkontrolliert zu bezeichnende Ausbreitung negative Auswirkungen auf das Ökosystem der deutschen Wälder habe, und fordern daher eine Bejagung. Als Hauptargument wird angeführt, dass der Waschbär heimische Tierarten verdränge bzw. schädige. Waschbärenforscher widersprechen dieser Auffassung. So stellt der Zoologe Hohmann heraus, dass allein das Fehlen natürlicher Feinde im europäischen Raum eine intensive Jagd nicht rechtfertige, da diese auch im nordamerikanischen Verbreitungsgebiet keine Rolle als wesentliche Todesursache spielten.
Über das Ausmaß der Prädation durch Waschbären und deren negativen Einfluss auf Vogelpopulationen war lange wenig bekannt. Gesichert war, dass er durch die Besetzung von Nistbäumen und Horstplätzen einheimische Vögel, etwa den Graureiher, während der Brutzeit verdrängen kann. In den letzten Jahren erschienene Studien belegen den negativen Einfluss auf die Populationen verschiedener Vogelarten. In Sachsen-Anhalt wurden Brutverluste in bestandsbeeinflussender Höhe bei den Arten Rotmilan, Mauersegler, Wendehals und Trauerschnäpper nachgewiesen. Beim Trauerschnäpper gab es 2012 und 2013 im Steckby-Lödderitzer Forst bei über 20 Prozent der Bruten des Trauerschnäppers in Nistkästen Prädation durch den Waschbär. Auch für den Harz und dessen nördliches Vorland liegen inzwischen umfangreiche Daten zur Prädation vor. Negative Auswirkungen des Waschbären wurden auch bei Star, Schwarzstorch, Uhu und verschiedenen Greifvogelarten nachgewiesen. Bei Koloniebrütern wie Graureiher und Kormoran führt die längere Anwesenheit von Waschbären sogar zur Aufgabe großer Brutkolonien. Die Bruten von Höhlenbrütern und Nestbrütern sind nicht nur durch Prädation gefährdet, sondern kommen oft erst gar nicht zustande, da größere Baumhöhlen und Horste vom Waschbär als Schlafplatz- und Ruheplatz belegt werden.“
Waschbären haben Deutschland fest im Griff
Hunderttausende von ihnen leben hier. Die Historie um den Einzug nach Deutschland bilden gerade einmal zwei Pärchen dieser Kleinbären und zwar im April 1934. Die Idee und die vier Tiere kamen von Geflügelzüchter und Pelztierhändler Rolf Haag, wohl aus Freude, unsere heimische Fauna bereichern zu können. Gegen Kriegsende 1945 wurden außerdem einige Waschbären von einem Pelztierzüchter in der Nähe von Berlin ausgesetzt. Von diesen wenigen Exemplaren stammen die heutigen in Deutschland wildlebenden Waschbären ab. Von Nordhessen und Brandenburg aus eroberten sie sich ganz Deutschland als Heimat.
Dank der beiden hessischen Förster Herrn Horst Mahron und Herrn Eberhard Leicht, scheint der Fall der deutschen Waschbärpopulation gelöst: Beide stöberten in alten Unterlagen und fanden im Jahr 2009 heraus, dass Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch, Förster in Vöhl am Edersee, zwei Waschtierpärchen schon ausgesetzt hatte, noch bevor er dazu die Genehmigung aus Berlin erhalten hatte. Forstmann Leicht übrigens, als Leiter des Reviers Vöhl-Edersee, war Nachmieter der vormaligen Kollegen, die damals in Nordwesthessen die Waschbären aussetzten. Darüber wurde nicht nur akribisch Buch geführt, die Akten wurden auch verwahrt und brachten Licht ins Dunkel.
Allem voran wurde zwischen 1933/34 ein Genehmigungsverfahren nach preußischer Manier eingeleitet, da die Region nicht nur zu Deutschland, sondern damals auch zu Preußen gehörte. Pelzhändler hatten die Idee, den Kleinbären in die heimische Fauna zu holen. Die Experten aber, waren dagegen. Aus den gesichteten Unterlagen ging hervor, dass erst einmal ein Antrag an das Regierungspräsidium in Kassel gestellt wurde. Das Präsidium dort, habe den Antrag an den damaligen Landesjägermeister weitergereicht. Dieser wiederum saß im Lande Preußen in Berlin. Dort gab es Widerstand von den in Tierfragen bekanntesten Köpfen im Deutschen Reich: Carl Hagenbeck, Tierforscher aus der Hamburger Zoodynastie, und Lutz Heck, Namensgeber des Heckrindes, wie sein Vater Direktor des Berliner Zoos und Bruder des Münchner Zoodirektors. Lutz Heck, so geht aus den Unterlagen hervor, zeigte sich "nicht so ganz einverstanden", Herr Hagenbeck verwies auf einen in seinem Garten ausgebüxten Waschbären: "Er hatte sechs Junge zu ernähren und stahl mir täglich mehrere Enten, Meerschweinchen und dergleichen".
Beamtentum und Ministerialbürokratie
Monatelang wurden die Akten in der obersten Jagdbehörde gewälzt. "Als dann eine Entscheidung aus Berlin kam, war es ohnehin zu spät", so Forstmann Leicht. "Mein Vorgänger Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch hatte die Tiere längst freigelassen." Die beiden Weibchen waren trächtig, und offenbar wollten die Forstleute, dass die Jungen in Freiheit geboren werden. Hecks und Hagenbecks Warnungen waren nicht unbegründet. Tatsächlich hat sich der Kleinbär mancherorts zur Plage entwickelt. Die Recherchen von Forstmann Leicht ergaben auch, dass sich der Name Görings auf keinem Blatt der vergilbten Akten finden ließ. Der damalige für Jagd und Naturschutz zuständige Hermann Göring war demnach, wie lange Zeit kolportiert wurde, nicht damit befasst.
Ein Zeitzeuge
Herr Klingenthal, der als Wehrmachtssoldat bei der Aussetzung dabei war, wurde im Rahmen von Forschungstätigkeiten in Kassel im Jahr 2001 interviewt. Er beschrieb die Aussetzung folgendermaßen: "Ich wurde am 12. April 1934 zusammen mit meinen Kameraden ins Revier Asel am Edersee abkommandiert, um während der Aussetzung Spalier zu stehen. Neben zahlreichen Gästen nahmen auch verschiedene hohe Beamte an dem Ereignis teil. Ein Bläsercorps war vor Ort und nachdem der damalige Forstmeister Freiherr Sittich von Berlepsch seine Rede beendet hatte, erklang die Nationalhymne. Anschließend wurden zwei verblendete Holzkisten geöffnet, in denen sich je ein Waschbärpärchen befand" (Herr Klingenthal mündlich.)
Quellen: Waschbärenforschung Müritz Nationalpark; dpa; FAZ; M. Huber;
Information Fallenlehrgang:
Es gibt wieder einige Anfragen zu einem anerkannten Fallenlehrgang.
Lizenz zum Sägen
Wir bieten im März 2024 Interessenten einen Kurs zum Erwerb eines Kettensägenscheins (DGUV214-059) an.
Interessierte an einem Fallenlehrgang oder an einem Kettensägenschein können sich bei der Hegegemeinschaft 3 Miltenberg anmelden. Rückfragen beantworten Michael Steinbach oder Michael Huber. Oder per Mailnachricht an hege3miltenberg@gmx.de
Nun können die Anträge zur Aufwandsentschädigung bis November 2023 gestellt werden. Bitte beachten, dass kein Fallwild bei der Menge an Stücken angegeben wird. Und, es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Prämie.
Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens wird ab diesem Jahr durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Jagdausübungsberechtigte oder deren Bevollmächtigte können ihre Anträge beim LGL einreichen. Zur Beschleunigung von Erstattungen wurde das Verfahren digitalisiert.
Der digitale Antrag auf Aufwandsentschädigung steht als Webformular im Rahmen des Bayernportals unter folgender Adresse zur Verfügung:
Zur Bestätigung Ihrer Identität benötigen Sie eine BayernID auf Basis eines Benutzernamens und Passwortes, die Sie unter „BayernID erstellen“ beantragen können. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ist ebenfalls im Bereich „Downloads Tiergesundheit: Erstattungsanträge“ abgelegt. Zum Antrag benötigen Sie ebenso die gescannte oder abfotografierte Kopie der Streckenliste 2022/2023, die von der unteren Jagdbehörde bestätigt wurde (Dateiformat PDF oder JPG).
Die Einreichung eines Papierantrags bleibt weiterhin möglich. Hier der Link für das Formular zum Ausdrucken, wer nicht digital abgeben möchte:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/asp_erstattungsantrag_jahr_22__23.pdf
Alle Infos können auch auf dem Wildtierportal abgerufen werden.
Die Stadtförster bitten alle Revierverantwortlichen um erhöhte Aufmerksamkeit bei Revierfahrten aber auch beim Ansitz!
Borkenkäferbekämpfung
Im Schlaf zählen derzeit wieder unsere Stadtförster auf: Befallene Bäume rechtzeitig entfernen, Fangbäume legen und Schlagrücklass austrocknen lassen.
In Sachen Borkenkäferbekämpfung ist das gesamte Forstpersonal wieder auf Achse: Befallene Bäume rechtzeitig entfernen, Bohrmehlsuche (Früherkennung). Borkenkäferbefall wird am ausgeworfenen Bohrmehl sichtbar. Bohrmehl findet man während dem Hauptflug der Käfer, also im April/Mai, Juli und eventuell noch Ende August/September. Man erkennt den Befall auch an Schwächesymptomen und Reaktionen des Baumes, wie Fahlfärbung der Nadeln oder Harzaustritt. Oft ist auch eine starke Spechtaktivität ein guter Indikator.
Es ist sehr wichtig, Borkenkäferbefall frühzeitig zu erkennen und befallene Bäume rasch aus dem Wald zu entfernen oder sie in geeigneter Form bekämpfungstechnisch zu behandeln (Entrinden, verhäckseln).
Fazit: Solltet ihr Bohrmehl am Fichtenstock entdecken oder Fahlfärbung an Nadeln oder Harzaustritt, bitte Standort merken und den zuständigen Revierleiter informieren.
Grünastbruch - Vorsicht beim Ansitz, Pirschgang usw.
Als Grünastbruch (Synonym „Grünastabbruch“, „Spontanbruch“ oder „Sommerbruch“) wird das Abbrechen einzelner, gesunder und vollbelaubter Äste ab 5 cm Durchmesser (Grobast) bei Windstille nach Perioden längerer Trockenheit und/oder starker Hitze bezeichnet.
Der Abbruch erfolgt dabei in Regel in der zweiten Tageshälfte an heißen, ruhigen oder bei ruhigem Wetter nach einem starken Sommerregen. Betroffen sind Äste mit Dimensionen von Grob- bis Starkaststärke, insbesondere horizontal wachsende, weit ausladenden Äste aus dem unteren bis mittleren Kronenbereich. Der Bruch erfolgt typischerweise nicht an der Astbasis sondern 1 – 4 m vom Astansatz entfernt. An den Ästen sind vor dem Abbruch äußerlich keine Schäden erkennbar. Auch die Bruchstelle zeigt keine Anzeichen einer Fäule oder anderer Defekte im Innern.
Das Phänomen der Grünastbrüche fällt vermehrt an Gattungen wie Buchen, Weiden, Rosskastanien, Ahorn, Eichen und Eschen auf. Als Auslöser gelten allgemein abnehmende Vitalität oder der Einfluss von Stressoren wie Wassermangel oder Wurzelkappungen.
Auf einer Fachtagung in Bad Orb, wurde aktuell am 15. Juli 2023 über ein kaum lauffähiges Rotwildkalb diskutiert, das Anfang Juni von Jägern im Gebiet Kellerwald-Burgwald gefunden und getötet worden war. Das stark missgebildete Tier litt den Angaben zufolge an Defektgenen seiner eng verwandten Elterntiere und war ohne Hufschalen geboren worden. «Das nun erlöste Jungtier bildet die traurige Spitze der genetischen Verarmung unseres heimischen Rotwildes» erklärte der hessische Jagdpräsident Jürgen Ellenberger.
Es sei absolut unverständlich, dass sich das grün geführte Umweltministerium in Hessen einer Wiedervernetzung durch Abschussvorgaben in den Weg stelle und den Bau von Grünbrücken an den neuralgischen Punkten nicht entschlossener vorantreibe.
Die Jäger machen die zunehmende Eingrenzung der Lebensräume und falsche Abschussvorgaben für die fortschreitende genetische Verarmung der Wildtiere verantwortlich. Die Abschussvorgaben machten die natürliche Wanderung der Tiere und damit den genetischen Austausch nahezu unmöglich. Es brauche mehr Landschaftsbrücken über die Autobahnen und ein Schonung junger wandernder Hirsche. Es gelte, kleinere Rotwildgebiete wieder miteinander zu vernetzen, teilten die Verbände Hessen und Bayern mit.
Waschbären haben Deutschland fest im Griff
Hunderttausende von ihnen leben hier. Die Historie um den Einzug nach Deutschland bilden gerade einmal zwei Pärchen dieser Kleinbären und zwar im April 1934. Die Idee und die vier Tiere kamen von Geflügelzüchter und Pelztierhändler Rolf Haag, wohl aus Freude, unsere heimische Fauna bereichern zu können. Gegen Kriegsende 1945 wurden außerdem einige Waschbären von einem Pelztierzüchter in der Nähe von Berlin ausgesetzt. Von diesen wenigen Exemplaren stammen die heutigen in Deutschland wildlebenden Waschbären ab. Von Nordhessen und Brandenburg aus eroberten sie sich ganz Deutschland als Heimat.
Dank der beiden hessischen Förster Herrn Horst Mahron und Herrn Eberhard Leicht, scheint der Fall der deutschen Waschbärpopulation gelöst: Beide stöberten in alten Unterlagen und fanden im Jahr 2009 heraus, dass Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch, Förster in Vöhl am Edersee, zwei Waschtierpärchen schon ausgesetzt hatte, noch bevor er dazu die Genehmigung aus Berlin erhalten hatte. Forstmann Leicht übrigens, als Leiter des Reviers Vöhl-Edersee, war Nachmieter der vormaligen Kollegen, die damals in Nordwesthessen die Waschbären aussetzten. Darüber wurde nicht nur akribisch Buch geführt, die Akten wurden auch verwahrt und brachten Licht ins Dunkel.
Allem voran wurde zwischen 1933/34 ein Genehmigungsverfahren nach preußischer Manier eingeleitet, da die Region nicht nur zu Deutschland, sondern damals auch zu Preußen gehörte. Pelzhändler hatten die Idee, den Kleinbären in die heimische Fauna zu holen. Die Experten aber, waren dagegen. Aus den gesichteten Unterlagen ging hervor, dass erst einmal ein Antrag an das Regierungspräsidium in Kassel gestellt wurde. Das Präsidium dort, habe den Antrag an den damaligen Landesjägermeister weitergereicht. Dieser wiederum saß im Lande Preußen in Berlin. Dort gab es Widerstand von den in Tierfragen bekanntesten Köpfen im Deutschen Reich: Carl Hagenbeck, Tierforscher aus der Hamburger Zoodynastie, und Lutz Heck, Namensgeber des Heckrindes, wie sein Vater Direktor des Berliner Zoos und Bruder des Münchner Zoodirektors. Lutz Heck, so geht aus den Unterlagen hervor, zeigte sich "nicht so ganz einverstanden", Herr Hagenbeck verwies auf einen in seinem Garten ausgebüxten Waschbären: "Er hatte sechs Junge zu ernähren und stahl mir täglich mehrere Enten, Meerschweinchen und dergleichen".
Beamtentum und Ministerialbürokratie
Monatelang wurden die Akten in der obersten Jagdbehörde gewälzt. "Als dann eine Entscheidung aus Berlin kam, war es ohnehin zu spät", so Forstmann Leicht. "Mein Vorgänger Wilhelm Sittich Freiherr von Berlepsch hatte die Tiere längst freigelassen." Die beiden Weibchen waren trächtig, und offenbar wollten die Forstleute, dass die Jungen in Freiheit geboren werden. Hecks und Hagenbecks Warnungen waren nicht unbegründet. Tatsächlich hat sich der Kleinbär mancherorts zur Plage entwickelt. Die Recherchen von Forstmann Leicht ergaben auch, dass sich der Name Görings auf keinem Blatt der vergilbten Akten finden ließ. Der damalige für Jagd und Naturschutz zuständige Hermann Göring war demnach, wie lange Zeit kolportiert wurde, nicht damit befasst.
Ein Zeitzeuge
Herr Klingenthal, der als Wehrmachtssoldat bei der Aussetzung dabei war, wurde im Rahmen von Forschungstätigkeiten in Kassel im Jahr 2001 interviewt. Er beschrieb die Aussetzung folgendermaßen: "Ich wurde am 12. April 1934 zusammen mit meinen Kameraden ins Revier Asel am Edersee abkommandiert, um während der Aussetzung Spalier zu stehen. Neben zahlreichen Gästen nahmen auch verschiedene hohe Beamte an dem Ereignis teil. Ein Bläsercorps war vor Ort und nachdem der damalige Forstmeister Freiherr Sittich von Berlepsch seine Rede beendet hatte, erklang die Nationalhymne. Anschließend wurden zwei verblendete Holzkisten geöffnet, in denen sich je ein Waschbärpärchen befand" (Herr Klingenthal mündlich.)
Quellen: Waschbärenforschung Müritz Nationalpark; dpa; FAZ; M. Huber;
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.